Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Claus Nitsche & Sohn GmbH

Der Käufer erkennt die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) als vertraglich bindend an, soweit nicht abweichende Bedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen als angenommen. Entgegenstehenden oder abweichenden Einkaufsbe- dingungen des Käufers wird ausdrücklich widerspro- chen.

1. Zahlung und Verzug Die Preise verstehen sich ab Werk ohne Mehr- wertsteuer, freibleibend, ohne eventuelle weitere Steu- ern, Zuschläge, Import- und Exportgebühren sowie Zölle, zahlbar nach Rechnungserhalt. Aufrechnungen mit Gegenansprüchen sind dem Käufer nur bei unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftigen Forderungen gestattet. C.N. ist jederzeit befugt, ihr gegen den Käufer zustehende Forderungen an Dritte abzutreten. Befindet sich der Käufer mit einer Zahlungspflicht in Verzug, so kann C.N. alle noch ausstehenden Zahlungen mit sofortiger Wirkung fällig stellen.

2. Beanstandungen und Gewährleistung Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalenderta- gen nach Empfang der Ware und vor Weiterverarbei- tung, in jedem Fall unter Übersendung eines Musters, geltend gemacht werden. Im Falle von verdeckten Mängeln ist spätestens binnen 21 Kalendertagen nach Lieferung der Ware schriftlich zu rügen. Den Käufer trifft die Obliegenheit, die Eignung einer Ware vor ihrer Weiterverarbeitung zu untersuchen. Liegt ein Mangel vor, wird nach Wahl von C.N. Ersatz geliefert oder eine Kaufpreisgutschrift erteilt. Ansprüche des Käufers bei Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

3. Haftung auf Schadensersatz Sämtliche vertraglichen oder aufgrund sonstigen Rechtsgrundes geltend gemachten Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, seitens C.N. lägen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Soweit eine Haftung wegen schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht eintritt, ist diese auf den vorherseh- baren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt; C.N. haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn und nicht für vorhersehbare mittelbare Folgeschäden des Käufers. Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung der Höhe nach auf das Fünffache des Rechnungswertes pro Schadensfall begrenzt. Die Haftung verjährt in einem Jahr ab Lieferung.

4. Verpackung Soweit auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist, handelt es sich bei der Verpackung um Einwegverpa- ckung, die nicht zurückgenommen wird. Leihverpackungen sind innerhalb von sechs Wochen in gutem, gebrauchsfähigem und sauberem Zustand frachtfrei an C.N. zurück zuliefern; anderenfalls gelten sie als vom Käufer zum Selbstkostenpreis mit über- nommen. Bei Rücksendungen ist die Lieferschein- und Rechnungsnummer anzugeben.

5. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezah- lung des Kaufpreises Eigentum von C.N. Ist die Ware weiterverarbeitet oder mit anderen Gütern vermischt, erwirbt C.N. entsprechendes Teileigentum an der wei- terverarbeiteten oder vermischten Ware. Der Käufer tritt schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung der Ware gegen seine Abnehmer zustehenden Forderun- gen an C.N. in Höhe der noch bestehenden Kaufpreis- schuld ab. Im Einzelnen gelten die Bestimmungen des § 21 der VDC- AGB, vgl. Ziffer 11 dieser AGB.

6. Versand Der Versand der Waren erfolgt auf Gefahr des Käufers. Eine Versicherung durch C.N. erfolgt nur auf ausdrück- lichen Wunsch des Käufers. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Käufer zu tragen. Bei einer Verzögerung des Versandes auf Wunsch oder aufgrund Verschuldens des Käufers erfolgt die Lagerung der Ware auf Gefahr und Kosten des Käu- fers. Die Anzeige der Versandbereitschaft durch C.N. ist dem Versand gleichgestellt.

7. Höhere Gewalt Im Falle höherer Gewalt ist C.N. für die Dauer der Stö- rung von der Lieferverpflichtung befreit. Gleiches gilt bei für C.N. unverschuldete und unvorhersehbare Um- stände, die die Belieferung durch Lieferanten von C.N. behindern oder vereiteln. In diesem Fall steht C.N. ein Rücktrittsrecht zu.

8. Sonstige Bestimmungen Die Verwendung der Erzeugnisse von C.N. erfolgt in Ei- genverantwortung des Käufers. Soweit die Verwendung der Produkte, z. B. für kosmetische oder pharmazeuti- sche Präparate, Nahrungs- und Genussmittel oder Tierfutter, gesetzlichen Vorschriften unterliegt, obliegt dem Käufer allein die Prüfung und Beachtung dieser gesetzlichen Vorschriften. C.N. trifft keine Pflicht zur Beratung und Aufklärung des Käufers. Soweit C.N. Erklärungen und Aussagen zur Ware abgibt, auch in der Form von Produktspezifikationen, dient dies nur der Information, hat allein beschreibenden Charakter und stellt keine Zusicherung einer Beschaffenheit oder Eigenschaft dar; der Käufer kann keine Ansprüche gegen C.N. ableiten.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10. Salvatorische Klausel Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, die auch durch E- Mail oder Fax gewahrt wird. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

11. Abschließende Bestimmung Ergänzend zu den Bestimmungen dieser AGB gelten die Geschäftsbedingungen des Drogen- und Chemikalienvereins (VDC- AGB), Juni 1997.

Stand: Fassung Juli 2012